Erscheinen Sie, sonst weinen Sie! – Vorladung 1837


Diese Vorladung erhielt Herr von Damm mit der Aufforderung, am Montag, den 20ten März 1837 zu erscheinen. Der Wortlaut folgt unten. Vorladung In Sachen der Allodification des von Dammschen halben Fruchtzehnten zu Neubrück betreffend, wird hiermit zur Feststellung des Sach- und Rechtsverhältnißes resp. zur gegenseitigen Anerkennung der weiter unten beregten Punkte ein Termin auf Montag, den... Weiterlesen →

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