Kriegsgefangenschaft – kann so, kann so.


Dank des Genfer Abkommens III (Teil der Genfer Konventionen) haben Kriegsgefangene seit 1949 Rechte, die ihnen ein erträgliches Leben in der Gefangenschaft bis zur Unterzeichnung eines Friedensvertrages ermöglichen soll. Bis 1949 galt der Vorläufer, das Genfer Abkommen über die Behandlung der Kriegsgefangenen. Bedauerlicherweise hatten dieses Abkommen nicht alle wichtigen Staaten unterzeichnet. Ein Land fehlte: Sowjetrussland, wie... Weiterlesen →

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