Bevor geheiratet werden darf, muß das Aufgebot bestellt werden. Das war früher schon so, und daran hat sich bis 1998 nichts geändert. Wozu? Sofern sogenannte Ehehindernisse bestehen, müssen diese innerhalb der festgelegten Zeit von 2 Wochen gemeldet werden. Ehehindernisse sind nach Auffassung der römisch-katholischen Kirche z.B.: einer der beiden Ehepartner ist bereits mit einer anderen Person verheiratet;einer der beiden... Weiterlesen →