Eheplanung – das Aufgebot


Bevor geheiratet werden darf, muß das Aufgebot bestellt werden. Das war früher schon so, und daran hat sich bis 1998 nichts geändert. Wozu? Sofern sogenannte Ehehindernisse bestehen, müssen diese innerhalb der festgelegten Zeit von 2 Wochen gemeldet werden.

Ehehindernisse sind nach Auffassung der römisch-katholischen Kirche z.B.:

  • einer der beiden Ehepartner ist bereits mit einer anderen Person verheiratet;
  • einer der beiden leidet unter Impotenz im Sinne der Unfähigkeit zum Beischlaf oder
  • beide sind blutsverwandt.

Diese Hindernisse gelten als göttliche Hindernisse und werden unterschieden von Hindernissen kirchlichen Rechts, als da wären:

  • einer oder beide haben das heiratsfähige Alter noch nicht erreicht (das übrigens bei Männern 16 und bei Frauen 14 Jahre beträgt);
  • sie gehören unterschiedlichen Konfessionen an;
  • der Mann hat eine Priesterweihe durchlaufen;
  • die Frau wurde entführt
  • oder es lag Gattenmord vor.

Meines Wissens wird das heute nur noch bei katholischer Trauung befolgt. Da es allerdings die Zivil-Ehe gibt, können hierzulande auch Personen die Ehe eingehen, bei denen ein oder mehrere der oben genannten Punkte zutrifft. (bevor sich jetzt einige zu früh freuen: Geschwisterehe und Verheiratung Minderjähriger ist auch dort nicht erlaubt)

Seit 1998 besteht übrigens kein Zwang mehr zum Aufgebot. Sofern man heimlich heiraten möchte, kann man das tun. Die notwendigen Informationen bekommt der Standesbeamte per Computer heraus. In unseren modernen Zeiten, in denen kaum noch die gesamte Familie an einem Ort wohnt, geschweige denn in den Gottesdienst geht, macht so ein Aushang auch keinen Sinn.

Vor 136 Jahren, also am 8. Januar 1878 sah ein Aufgebot-Aushang so aus:

von Damm Aufgebot

Die Transkription folgt auf dem Fuße, bei zwei Worten bin ich gescheitert – siehe „xxx?“:

Aufgebot

Es wird zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß

1. der kaiserlich königlich österreichische Rittmeister und xxx? Julius von Damm, wohnhaft zu …. in Ungarn, Sohn des xxx? Oberförsters von Damm zu Helmstedt und dessen Ehefrau Caroline von Damm geb. von Bülow, ebenfalls zu Helmstedt

2. und die Fräulein Helene, Luise, Auguste von Garmissen, wohnhaft zu Friedrichshausen, Tochter des Rittergutsbesitzers Otto von Garmissen und dessen verstorbener Ehefrau Aurelie, Elisabeth, Adelheid, Louisevon Garmissen, geb. von Seebach

die Ehe einander eingehen wollen.

Dem unterzeichnenden Standesbeamten ist ein Hinderniß dieser Ehe nicht bekannt. Etwaige auf Ehehindernisse sich stützende Einsprachen sind bei dem unterzeichneten Standesbeamten anzubringen. Die Bekanntmachung des Aufgebots hat in der Gemeinde Sievershausen und Friedrichshausen und Polgardi in Ungarn zu geschehen.

Sievershausen, den 8. Januar 1878

Tja, und da niemand etwas dagegen hatte, konnte die Hochzeit abgehalten werden und ein Sproß der Familie von Damm lebte glücklich und zufrieden. Aber das ist eine andere Geschichte, die ein anderes Mal erzählt werden soll.

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