Ans Vaterland, ans teure, schließ dich an – Verfassung des Deutschen Reichs vom 11. August 1919


Manche behaupten, die Bundesrepublik Deutschland sei als Staat nicht vollständig, weil sie sich nie eine geltende Verfassung gegeben hat. Da nie ein Friedensvertrag mit den Alliierten geschlossen wurde, befinden wir uns ja eigentlich sogar noch immer im Krieg. Aber vielleicht traut uns die Welt ja nicht und man wartet lieber ab, bis wir unsere Reparationszahlungen komplett abgeliefert haben. Mit dem Ersten Weltkrieg sind wir ja seit 2010 fertig. Wikipedia weiß zu berichten:

Bis etwa 1983 zahlte die Bundesrepublik 14 Mrd. DM Schulden zurück. Allerdings wurden Zinsen in Höhe von 251 Millionen Mark aus den Jahren 1945 bis 1952 bis zur Wiedervereinigung Deutschlands ausgesetzt und schließlich ab 3. Oktober 1990 wieder fällig. Die Bundesregierung gab darauf Fundierungsanleihen aus, die aus dem Bundeshaushalt getilgt wurden, die letzten am 3. Oktober 2010. Tilgung und Zinsen betrugen für 2010 etwa 56 Millionen Euro.

Die Zeit meint:

http://www.zeit.de/wissen/geschichte/2010-10/weltkrieg-schulden-deutschland

Jedes Land schafft sich eine Verfassung in der die Spielregeln festgeschrieben sind.

Die Bundesrepublik hat sich 1949 eine Zwischenlösung geschaffen, das Grundgesetz, das am 24.5.1949 in Kraft trat. In der Hoffnung, in einem bald wieder vereinten Deutschland nach Abzug der Alliierten mit einer neuen Verfassung von vorn beginnen zu können, hat Deutschland abgewartet.

In Absatz 1 Artikel 120 dieses Grundgesetzes steht: „Der Bund trägt die Aufwendungen für Besatzungskosten und die sonstigen inneren und äußeren Kriegsfolgelasten nach näherer Bestimmung von Bundesgesetzen.“ Dies dürfte aber eigentlich erst in Kraft treten, wenn ein Friedensvertrag geschlossen wird. Gibts nicht. Sind somit alle Reparationszahlungen, speziell an die Sowjetunion nach dem Zweiten Weltkrieg rechtswidrig gewesen? Gibt es irgendwann einen Friedensvertrag und mit ihm einher wird uns eine saftige Rechnung präsentiert? Man weiß es nicht!

Zurück zur Verfassung: 1989 war es so weit, die Mauer ging auf, ein knappes Jahr später wurde zusammengeschustert, was schon länger nicht mehr zusammengehört hat, aber die Verfassung hat man vergessen. Nicht mal die ulkigerweise Bundesamt für Verfassungsschutz genannte Behörde hat daran gedacht, etwas zu schaffen, was seine Existenz rechtfertigen würde.

Gilt nun also noch immer die letzte Verfassung für das Land auf deutschem Boden, bis eine neue in Kraft tritt?

Falls ja, bin ich vorbereitet.

Verfassung des Deutschen Reichs vom 11. August 1919
Verfassung des Deutschen Reichs vom 11. August 1919

Meine Ausgabe wurde seinerzeit allen Schülern bei der Schulentlassung überreicht.

Sie gründet sich auf das Wiedererstarken Deutschlands nach dem vergeigten Weltkrieg und beginnt mit den Worten

Das Deutsche Volk einig in seinen Stämmen und von dem Willen beseelt, sein Reich in Freiheit und Gerechtigkeit zu erneuern und zu festigen, dem inneren und dem äußeren Frieden zu dienen und den gesellschaftlichen Fortschritt zu fördern, hat sich diese Verfassung gegeben.

Es folgt eine Inhaltsangabe und los geht’s.

Verfassung des Deutschen Reichs vom 11. August 1919

Den heiteren Dreizeiler habe ich im Titel schon zitiert:

  • Ans Vaterland, ans teure, schließ dich an,
  • Das halte fest mit deinem ganzen Herzen;
  • Hier sind die starken Wurzeln deiner Kraft.
Verfassung des Deutschen Reichs vom 11. August 1919

Beschreibung von Reich und Ländern

Verfassung des Deutschen Reichs vom 11. August 1919
Verfassung des Deutschen Reichs vom 11. August 1919

Der Reichstag wird definiert:

Verfassung des Deutschen Reichs vom 11. August 1919

Und so geht es immer weiter.

Artikel 88 beschließt, daß das Post- und Telegraphenwesen samt dem Fernsprechwesen ausschließlich Sache der Reiches ist.

Artikel 95 klärt uns auf, daß die Eisenbahnen des allgemeinen Verkehrs, die nicht vom Reiche verwaltet werden, der Beaufsichtigung durch das Reich unterliegen. In Artikel 96 wird dann klar gemacht: Alle Eisenbahnen, auch die nicht dem allgemeinen Verkehr dienenden, haben den Anforderungen des Reichs auf Benutzung der Eisenbahnen zum Zwecke der Landesverteidigung Folge zu leisten.

Viele, viele interessante Regelungen hat so eine Verfassung zu bieten. Ach, hätten wir doch auch eine!

Was nicht ist, kann aber noch werden. Dann werden vielleicht sogar Pasagen aus den noch gültigen Landesverfassungen auf ganz Deutschland angewendet und die in Hessen noch gültige Todesstrafe wird deutschlandweit vollstreckt. Wer weiß.

Ein Kommentar zu „Ans Vaterland, ans teure, schließ dich an – Verfassung des Deutschen Reichs vom 11. August 1919

Gib deinen ab

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..

Erstelle eine Website oder ein Blog auf WordPress.com

Nach oben ↑

%d Bloggern gefällt das: