Heute bekommt ihr von mir einen Schuldschein aus dem Jahr 1847. Herr von Damm hat einem ansässigen Herrn ein Darlehn über 100 Thaler gewährt. Ich habe euch die Transkription des Briefes im Folgenden angehängt.
Wenn ich ehrlich sein soll, habe ich die Rückzahlungsmodalitäten nicht verstanden. Muß das Darlehn nun innerhalb der nächsten 12 Monate zurückgezahlt werden oder hat Herr Braun Zeit bis 1856, wie die Zinscoupons vermuten lassen?
Schreibt es mir in einem Kommentar in Google+, Facebook oder WordPress. Ich bin neugierig.
Ich Endunterschriebener bekenne hierdurch, daß ich von dem Herrn Advokat W. Langenheim II als Rechnungsführer der von Damm’schen Beguinenhäuser eine hiesige Landes-Schuld-Verschreibung über 100 Th schreibe Einhundert Thaler zu 3% Nro 675 lit (??) Auporteus (?) lautend mit Zinscoupons vom 1. Juli 1847 bis 1. Janr 1856 statt eines Darlehns von 100 Th schreibe Einhundert Thaler richtig ausgezahlt erhalten habe.
Ich verpflichte mich hierdurch nach Wechselrecht diese Schuld zu 100 Th bis zum 1. April 1849 und zwar in vierteljährigen Raten zu 25 Th vom 1. Juli 1848 anfangend zurückzuzahlen und bis dahin mit 4% pro anno zu verzinsen.
Ich verpfände meinem Gläubiger zur Sicherheit dieser Schuld mein gesammtes Vermögen generaliter und mein auf der Ritterstraße gelegenes Grundstück No ahs (?) 2466 spezialster.
So geschehen Braunschweig am 28. April 1847
Wilhelm Braun