Wenn von euch schon jemals jemand dieses Wort gehört hat, dann weiß ich entweder, welchen Beruf er ausübt oder er verfügt über ein enormes Allgemeinwissen.
Das Wort Sporteltaxe ist mir zum ersten (und eigentlich einzigen) Mal beim Durchforsten meiner von Damm-Briefe-Sammlung begegnet.
Auf diesem Brief befindet sich neben dem Landes-Siegel oben links und dem zugehörigen Gebührensiegel rechts oben in der Mitte ein entsprechender Stempel.

Herzogl(ich) Braunschw(eig) Luneb(urger) Stempel-Papier
Gebühr 2 Gutegroschen (Ggr)
Sporteltaxe Vier Gutegroschen
Und was hat es damit auf sich?
Die Oeconomische Encyclopädie von 1773-1858, die erfreulicherweise hier online durchsuchbar ist, belehrt uns: „Sporteltarif oder Sporteltaxe: die Taxe, nach welcher in den Gerichtssälen und von den Sachwaltern, Advokaten, die Gebühren erhoben werden sollen„. Sieh an.
Und wer sich den Brief durchliest, bemerkt sofort an den ersten Zeilen, daß hier ein Amtsbrief unterwegs war:
„In Eingeführter Sache des Herrn Advocaten und Notares Friedrich Wilhelm Langenheim zu Braunschweig als Mandator der Herren Gebrüder von Damm, als des Premierlieutenants Carl Friedrich Eduard von Damm zu Braunschweig und des Revierförsters 1ster Classe , Carl Wilhelm Julius Albert von Damm zu Emmerstadt, Kläger, wider den Schäfer Johann Julius Bockelmann (Einwurf: wusstet ihr, daß Udo Jürgens eigentlich Jürgen Udo Bockelmann heißt?) zu Leiferde, Beklagten, wegen Schäfereigerechtigkeit, wird diesem die von jenem übergebene Klage nebst Anlagen A, B, C in Abschrift mitgetheilt, um darauf durch einen recipirten, gehörig bevollmächtigten Anwald (mit d!) binnen 4 Wochen sub praejudicio excipiendo zu handeln.
Decretum Wolfenbüttel.“
Der Brief ist von irgendwann zwischen 1790 und 1825. Wann genau, habe ich vergessen nachzusehen.