Die Mutter der GEZ


Heute habe ich etwas für euch herausgesucht, das ich selbst bis vor kurzem nicht kannte. Es handelt sich um einen Trödelmarktfund und weist mit knapp 91 Jahren schon einige Rostflecken auf, die wahrscheinlich von benachbarten Heftklammern stammen.

Die GEZ hatte einen Vorgänger. Der saß in der Reichspost und war dafür zuständig, den Betrieb von Radios zu genehmigen und dafür eine monatliche Gebühr von 2 Reichsmark zu erheben. Weil die Wenigsten von euch wahrscheinlich aus dem Kopf wissen, wie viel das in heutiger Kaufkraft ist, habe ich es für euch nachgeschlagen: 1924 waren RM 2,- mit heutigen € 7,20 vergleichbar.

Und hier ist die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Funkempfangsanlage zum Privatgebrauch für Herrn Karl Jahn, in Werftstraße 20 (Berlin-Moabit)

Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Funkempfangsanlage zum Privatgebrauch, 7.6.1924

gültig unter umstehenden Bedingungen, solange die Gebühr an die Postkasse entrichtet wird. Mindestdauer der Gebührenpflicht 1 Jahr. Genehmigungsgebühr von 2 6 Mark für Monat April – Juni 1924 ist bezahlt, die weiteren Gebühren zieht das Zustellpostamt ein, dem Wohnungsänderungen sofort mitzuteilen sind.

Namens der Deutschen Reichspost: Postamt Berlin NW, 7.6.24 1-2N

Die umstehenden Bedingungen lauten dann wie folgt:

Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Funkempfangsanlage zum Privatgebrauch, 7.6.1924

I. Allgemeines

  1.  Die Anlage dient zur Aufnahme des „Unterhaltungs-Rundfunks“ und der „Nachrichten an Alle“;
  2.  unzulässig ist die Aufnahme sonstigen Funkverkehrs und die Störung von Telegraphen-, Fernsprech- und Funkanlagen.
  3.  Der Inhaber der Genehmigung ist verantwortlich für jeden, der seine Anlage benutzt, und darf die Genehmigung Dritten nicht übertragen; er hat Beauftragten der Deutschen Reichspost (DRP) das Betreten der Räume und Grundstücksteile, in denen sich die Empfangsanlage befindet, zu gestatten;
  4. Verstöße gegen diese Bedingungen können, auch soweit sie nicht nach der Verordnung zum Schutz des Funkverkehrs vom 8. März 1924 strafbar sind, die Entziehung der Genehmigung zur Folge haben.
  5.  Die Genehmigung kann widerrufen werden.

II. Antenne

  1.  Höchstlänge des verwendeten Drahtes vom Empfänger ab 100 m. (Dazu sei erwähnt, daß meine Urgroßeltern als erste einen Radioapparat in ihrer Gegend besaßen. Dessen Antenne wurde quer über den ganzen Platz gespannt. Dazu ist dieses Foto aus dem Putzi-Artikel aufschlussreich. Die Antenne reichte nämlich von unserem Haus – aus dem fotografiert wurde – bis zum weißen Eckhaus gegenüber mit dem Schild „Carl Wipplinger“. Da wurden die 100 Meter schon knapp.)
  2. Beschaffung der etwaigen Genehmigungen der Gebäudeeigentümer, Polizeiverwaltung usw. ist ausschließlich Sache des Inhabers der Genehmigung.
  3. Bei Störung vorhandener oder Behinderung des Ausbaues öffentlicher Telegraphen- oder Fernsprechanlagen ist die Antenne auf Kosten des Inhabers der Genehmigungsurkunde zu verlegen.
  4. Die Anbringung von Antennen an den Stützvorrichtungen des öffentlichen Telegraphen- und Fernsprechnetzes ohne Zustimmung der DRP ist unzulässig. Beim Bau ohne Hinzuziehung der DRP muss der Abstand von ihren Leitungen mindestens 1 m betragen.
  5. Kreuzungen zwischen Antenne und Hochspannungsleitungen sind unzulässig; bei Annäherungen muß auch bei Bruch einer Leitung eine Berührung unter allen Umständen ausgeschlossen sein; auf weniger als 10 m Horizontalabstand ist keinesfalls herabzugehen. Ferner ist es unzulässig, mit einer Antenne blanke Niederspannungsleitungen und gleichzeitig Telegraphen- und  Fernsprechleitungen zu kreuzen.

III. Empfangsanordnungen

Es dürfen verwendet werden:

  1. von der DRP zugelassenes und mit RTV gestempeltes Gerät (einschließlich Zusatzgerät und Röhren),
  2. selbsthergestellte oder fertig gekaufte ungestempelte Detektor-Empfangsanordnungen ohne Empfangs- oder Verstärker-Röhren.

Der heute zu entrichtende Beitrag beträgt laut der GEZ-Nachfolgepartei € 17,50 pro Monat, allerdings mit dem kleinen Unterschied, daß es nicht wichtig ist, ob man ein Radio besitzt oder nicht.

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